Änd

  1. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien habe keine Spannenklausel bestanden, die eine automatische Anpassung der Versorgungsbezüge bei Änd. der Bezugsgrößen vorsah. Die Klausel sei als offener Leistungsvorbehalt zu werten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Leistungszahlen der GEA (Mill. DM) 1994 1993 Änd. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Nürnberger Beteiligungskonzern (Mill. DM) 1994 1993 Änd. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)