Änderungskündigungen

  1. Sie waren doch schon von den Änderungskündigungen in der vergangenen Saison betroffen, haben trotzdem immer weiter gekämpft. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 11.12.2003)
  2. Änderungskündigungen zum Abbau von Vergünstigungen für Arbeitnehmer sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nur bei dringenden und unvermeidlichen betrieblichen Erfordernissen zulässig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Sollte es Änderungskündigungen geben, will die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) klagen. ( Quelle: Die Welt vom 28.02.2005)
  4. Sie werden in der Praxis aber oft durch Änderungskündigungen ausgehebelt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Instrumente wie befristete oder an Funktionen geknüpfte Leistungszulagen, betriebsbedingte Änderungskündigungen, Zeitverträge oder Beförderungen auf Zeit werden zum Einsatz kommen. ( Quelle: Die Welt vom 12.03.2005)
  6. Änderungskündigungen, mit denen tarifliche Rechte unterlaufen werden könnten, darf es der Einigung zufolge dauerhaft nicht geben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)