Ärzte-Fachpresse

  1. Bisher dürfen diese Arzneien außerhalb der Ärzte-Fachpresse nur dann beworben werden, wenn sie nicht zur Behandlung ernsthafter Krankheiten wie Tuberkulose, Krebs oder Diabetes dienen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.06.2001)