Ärztin

  1. Als Hasenmayer durch ein Rohr in die Druckkammer geschoben wurde, wartete seine heutige Lebensgefährtin, die Ärztin Gaby Barth, drinnen bereits auf den Patienten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Die Erzählung beschrieb das Leben einer Ärztin von knapp 40 Jahren, Single, wohlsituiert in jener zyklischen Normalität von Arbeit, Ostseeurlaub und lauwarmen Liebschaften, für die man nur sehr mittelbar die SED-Herrschaft verantwortlich machen konnte. ( Quelle: Die Zeit (46/1998))
  3. Zwei britische MedizinerInnen, die Ärztin für Familienplanung, Anne Szarewski, und der Londoner Gynäkologe und Pillenforscher John Guillebaud, haben dieses Handbuch, das sich tatsächlich vor allem an Frauen wendet, geschrieben. ( Quelle: TAZ 1996)
  4. Nur die Ärztin Marja Lwowna und ihre Tochter Sonja setzen sich für die Ärmsten ein: ein Anklang an das revolutionäre Gedankengut Gorkis, dessen 1904 uraufgeführtes Stück ansonsten sehr an Tschechow erinnert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Die Ärztin Hedwig Graf-Köpple kümmert sich am Dienstag in der Owinger Festhalle um den Mann aus Russland, der seine Familie verloren hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.07.2002)
  6. Die Ärztin erreichte, dass ihr Pharmakonzerne kostenlos Antibabypillen zur Verfügung stellten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2002)
  7. Wenn der Patient gegen seine Ärztin mit der Gestik eines B-Movie-Helden die Pistole schwingt, muß er wohl irre sein, weil der Kontext des Films (anders als besagtes B-Movie) einen solchen Auftritt eben nicht rechtfertigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  8. Eine Ärztin arbeitet dort für vier Stunden die Woche. ( Quelle: Die Welt 2001)
  9. Die leitende Ärztin Prof.Ingrid Schmitz -Feuerhake hatte erklärt, Necati Demirci sei ein "Opfer der Atomenergieeuphorie" geworden: ( Quelle: TAZ 1990)
  10. Mit dieser Begründung sprach der BGH am Dienstag den Eltern eines schwer behinderten Kindes, die den Fötus bei rechtzeitiger Aufklärung durch ihre Ärztin über die zu erwartenden Fehlbildungen abgetrieben hätten, den vollen Unterhalt für das Kind zu. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.06.2002)