ÖPNV-Fahrgäste

  1. Leichter Entschädigung für ÖPNV-Fahrgäste Düsseldorf - Der Bus kommt zu spät, die Bahn gar nicht, der Anschluss ist verpasst: Anspruch auf Schadenersatz hat der Fahrgast nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.05.2002)