Öffnungsklauseln

  1. Mit ebenfalls zeitlich begrenzten Lohnzuschüssen ließe sich der Streit über Öffnungsklauseln in den ostdeutschen Tarifverträgen mildern. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Die Tarifpartner haben in den Tarifverträgen den Betriebspartnern deshalb zunehmend durch entsprechende Öffnungsklauseln Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.11.2004)
  3. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verhandeln nicht über Öffnungsklauseln. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.12.2003)
  4. Betriebliche Vereinbarungen über Beschäftigungssicherung in Verbindung mit Lohnverzicht oder Mehrarbeit müssen auch in Bereichen ermöglicht werden, in denen keine tarifvertraglichen Öffnungsklauseln bestehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Zum ersten Mal hat die IG Metall betrieblichen Öffnungsklauseln zugestimmt, mithin - zumindest in bestimmtem Umfang - die Festlegung von Arbeitszeit und Entlohnung aus ihrer Macht und Verfügungsgewalt entlassen. ( Quelle: FAZ 1994)
  6. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist kein Erfolg,weil es entsprechende Öffnungsklauseln schon gibt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2004)
  7. Wären denn die betrieblichen Öffnungsklauseln für die Tarifverträge, die jetzt gefordert werden, sinnvoll? ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.07.2003)
  8. Zu-dem sind vielerorts, etwa auch in der Metall- und Elektro-, in der Textil- und in der Chemieindustrie zusätzliche und vielfältige Öffnungsklauseln für betriebliche Bündnisse verabredet worden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.12.2004)
  9. Dafür bedürfe es aber keiner Öffnungsklauseln. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.07.2005)
  10. Den Gewerkschaften gehe es vielmehr darum, die Öffnungsklauseln, die derzeit unterschiedlich eingehalten und angewandt werden, "temporär" zu vereinheitlichen. ( Quelle: TAZ 1997)