Ökosteuerlast

  1. Spitzenausgleich: Ist die zusätzliche Ökosteuerlast für ein Unternehmen höher als die Entlastung in der Rentenversicherung, wird die übersteigende Steuer künftig zu 95 Prozent vergütet. ( Quelle: ZDF Heute vom 15.11.2002)