Der Konzern muss sich von Großtankstellen und Öllagern, 70 Autobahntankstellen, Teilen des Pipeline-Betriebes, dem Autogasverkauf und dem Kerosinverkauf an den Flughäfen von Toulouse und Lyon trennen.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Überprüfung von Öllagern sei der Kreisangestellte S. zuständig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)