Übergabevertrag

  1. Auch die Mietzahlungen (deklariert als "Ausfallzahlungen") der Kulturbehörde an die Sprinkenhof AG in der intendanzlosen Zeit, sowie ein Übergabevertrag zwischen dem Liquidator der alten GmbH Eberhard Stefani und Barbarino sollen die Übernahme belegen. ( Quelle: TAZ 1993)