Der ist ja nicht in die Verfassung gekommen, um Wolga-Deutsche automatisch zu Bundesbürgern zu machen, sondern als Übergangsbestimmung, um die letzten Vertriebenen aus Schlesien, Ostpreußen oder dem Sudetenland als Bundesbürger aufzunehmen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die bereits Mitte der 60er Jahre beschlossene Aussonderung dieser Farben sei durch eine Übergangsbestimmung verzögert worden, die erst 1980 außer Kraft getreten sei.
( Quelle: ZDF Heute vom 25.06.2004)