Übergangsgeldes
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Zweck des Übergangsgeldes für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder sei schließlich "die Wiedereingliederung in den Beruf".
( Quelle: Welt 1997)
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Knapp 8 000 Mark wären dann sofort nach Ende des "Übergangsgeldes" geflossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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