Einen Gemeinsinn, der mehr ist als nur Überlebensinteresse.
( Quelle: Die Zeit (46/2001))
Auch die altruistische Rechtfertigung des Lebensrechts, die Hoerster zugesteht, greift beim Embryo nicht, weil sie auf Sympathie mit dem Überlebensinteresse eines Mitmenschen zurückgeht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.06.2002)