Die Manifestierung männlicher Überlegenheitsvorstellung mündete in der Aussage, dass die Rechtspflege ein männliches Denkprinzip sei und die Rechtsnormen die schärfste Ausprägung männlicher Eigenart im Geistes- und Kulturleben darstellen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 08.11.2004)