Die ergebe sich aus dem dritten Überleitungsgesetz, das die Berlinhilfe regele, und auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Bund kürzlich zu Hilfestellungen für finanzschwache Länder verpflichtet hatte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Zwar habe der Bundestag im September 1990 mit dem Sechsten Überleitungsgesetz festgelegt, daß der Flughafen Tegel "als genehmigt und im Plan rechtskräftig festgestellt" gelte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)