Aufgrund des geringen Abstandes zwischen diesen beiden Absätzen und des gleichen Schriftbildes besteht die Gefahr des Überlesens der Widerrufsbelehrung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Es gab Textstellen, die letztlich rätselhaft und unverständlich blieben und für die eine 'Technik des Überlesens' entwickelt werden musste.
( Quelle: Spiegel Online vom 12.07.2003)