Übernahmevoraussetzungen

  1. Der Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 nimmt auf diese Regelung Bezug, konkretisiert und erschwert die Übernahmevoraussetzungen durch eine Reihe von Verfahrensvorschriften und zusätzliche Entlassungsgründe (25). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)