Hier müssen keine Überstunden-Zuschläge oder Lohnausgleich gewährt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der Entwurf sieht Überstunden-Zuschläge vor, die bis 2001 auf 25 Prozent steigen sollen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Kommunale Betriebe können demnach mit dem Personalrat vereinbaren, die Öffnungszeiten zu verlängern, ohne dass Überstunden-Zuschläge fällig werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.09.2004)