Mit dieser Begründung verweigerte das Bundesarbeitsgericht in Kassel einem Kraftfahrer der Post Überstundenbezahlung für die Zeit der Untersuchung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
"Mit uns ist es nicht zu machen, daß wir Kompensationsforderungen wie Verlängerung der Arbeitszeit, Verschlechterung der Lohnfortzahlung oder Abbau der Überstundenbezahlung erfüllen", erklärte er.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)