Übertragungsprotokollen

  1. Das gleiche soll für SMS-Kurzmitteilungen und Internet-Kommunikation aller Art von Übertragungsprotokollen über E- Mails bis zur Sprachübermittlung per Breitband gelten, wenn ein Mitgliedstaat keine Ausnahme beschließt. ( Quelle: N-TV Online vom 04.12.2004)