ärztl

  1. Das Beendigungsdatum der ärztl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Ärztlicher Notdienst Der ärztl. Notdienst für das Stadtgebiet Ffm. ist unter der Rufnummer 1 92 92 erreichbar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Behandlung stehen bzw. nicht überwiegend krankenpflegebedürftig sind. Die Abschnitte A und B unterscheiden sich dadurch, ob die Pflegebefohlenen ärztl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. In Abschnitt II. der Klinikfondsvereinbarung wird im einzelnen die prozentuale Aufteilung der Einnahmen aus ärztl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Der Begriff der Krankenpflegebedürftigkeit und der (Schwer) pflegebedürftigkeit ist weder im Recht der gesetzl. Krankenversicherung noch im Recht der Sozialhilfe deckungsgleich. So bestimmt § 53 Abs. 1 SGB V, daß Versicherte, die nach ärztl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)