Angestellten - wie es ja auch sonst bei den Angestellten des öffentl. Dienstes geschehen ist - weithin dem Beamtenstatus angegl. worden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
"Die Dienstbezüge und sonstigen Vergütungen für die Mitarbeiter werden zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe und mit gleichem Beschlußdatum wie im öffentl. Dienst geändert.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Denkbar wäre etwa, diese Kosten auf alle Arbeitgeber anteilig umzulegen (Solidareinrichtung) oder ihre Erstattung durch eine öffentl. Kasse oder den Träger der Bildungsveranstaltungen vorzusehen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Schon dieser praktische Gesichtspunkt spricht bei den Küchenmeistern und Küchenlehrmeistern gegen eine bewußte Tariflücke. Außerdem soll der BAT nach dem Willen der TVParteien des öffentl. Dienstes dessen Angestelltentätigkeiten umfassend erfassen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Ltg.: Erik Kross, Regie: Gerald Gluth, Märchenoper, 20 Uhr, öffentl.
( Quelle: Tagesspiegel vom 02.09.2005)
Die Fotosatzarbeiten im Betrieb der ASt. sind jedoch keine Arbeiten im Rahmen der Herstellung von Presseerzeugnissen, die im öffentl. Interesse vorgenommen werden müssen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Auch die Erwägung, daß es in Eingruppierungsprozessen des öffentl. Dienstes im allgemeinen zweckmäßig ist, die Personalakten des jeweiligen Bediensteten beizuziehen, rechtfertigt für sich allein keine andere rechtl. Beurteilung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Längst sind Teile der öffentl. Verwaltung dazu übergegangen, Zusatzvergütungs- und Zulagensysteme zu entwickeln, um bei der Rekrutierung des Personals mit entsprechenden Betrieben der Privatwirtschaft konkurrieren zu können.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Kl. hat öffentl. ein rouletteartiges Kugelspiel veranstaltet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Nun gibt es zwar den privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt, aber umgekehrt kennt unser Recht keine Möglichkeit, durch ein Geschäft des privaten Rechts unmittelbar öffentl. Recht zu erzeugen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)