öffentl

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  1. Danach ist der Wechsel von einem zu einem anderen Arbeitgeber des öffentl. Dienstes im letzten Zeitjahr unschädl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Einbeziehung der Sammlungen für den Kirchengebrauch rechtfertigt sich aus der besonderen Stellung der Kirchen im öffentl. Leben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Es bleibt zu hoffen, daß man künftig die Eigenschaft als Körperschaft des öffentl. Rechts nicht mehr als für das Feststellungsbedürfnis grundsätzl. relevant betrachtet. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Die Krankenanstalten K. bestehen aus mehreren Gebäuden mit Fach-, Beleg- und Funktionsabteilungen, die sich auf einem zusammenhängenden, überwiegend von öffentl. Straßen umgebenen Gelände befinden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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