Danach ist der Wechsel von einem zu einem anderen Arbeitgeber des öffentl. Dienstes im letzten Zeitjahr unschädl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Einbeziehung der Sammlungen für den Kirchengebrauch rechtfertigt sich aus der besonderen Stellung der Kirchen im öffentl. Leben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es bleibt zu hoffen, daß man künftig die Eigenschaft als Körperschaft des öffentl. Rechts nicht mehr als für das Feststellungsbedürfnis grundsätzl. relevant betrachtet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Krankenanstalten K. bestehen aus mehreren Gebäuden mit Fach-, Beleg- und Funktionsabteilungen, die sich auf einem zusammenhängenden, überwiegend von öffentl. Straßen umgebenen Gelände befinden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)