Danach können Versammlungen dann verboten werden, wenn sie gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.09.2004)
Die Gefährdung des Einkaufs- und Badeerlebnisses, als Deutscher unter Deutschen, kommt einem Anschlag auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung gleich.
( Quelle: TAZ 1990)
Von schlichtem Betteln gehe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dieses Verbot diene nämlich nicht dem Tierschutz (Bundesangelegenheit), sondern dem Schutz der Menschen (Ländersache, da öffentliche Sicherheit und Ordnung).
( Quelle: Die Zeit (13/2004))
Versammlungen dürften nur verboten werden, wenn bereits eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die angekündigten Demonstrationen erkennbar sei.
( Quelle: )
Zweitens sieht Werthebachs Vorschlag eine Ergänzung des Pargraphs 15 im Versammlungsgesetz vor: Bisher legt diese Norm fest, dass Demonstrationen verboten werden können durch deren Ablauf die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre.
( Quelle: DIE WELT 2000)