öffentliche Sicherheit und Ordnung

  1. Danach können Versammlungen dann verboten werden, wenn sie gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.09.2004)
  2. Die Gefährdung des Einkaufs- und Badeerlebnisses, als Deutscher unter Deutschen, kommt einem Anschlag auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung gleich. ( Quelle: TAZ 1990)
  3. Von schlichtem Betteln gehe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Dieses Verbot diene nämlich nicht dem Tierschutz (Bundesangelegenheit), sondern dem Schutz der Menschen (Ländersache, da öffentliche Sicherheit und Ordnung). ( Quelle: Die Zeit (13/2004))
  5. Versammlungen dürften nur verboten werden, wenn bereits eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die angekündigten Demonstrationen erkennbar sei. ( Quelle: )
  6. Zweitens sieht Werthebachs Vorschlag eine Ergänzung des Pargraphs 15 im Versammlungsgesetz vor: Bisher legt diese Norm fest, dass Demonstrationen verboten werden können durch deren Ablauf die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre. ( Quelle: DIE WELT 2000)