übernommenen

  1. Hauptgrund für den Gewinnsprung ist Leichnitz zufolge die Einbeziehung der zum 1. Januar 2002 übernommenen Frankfurter Siedlungsgesellschaft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.04.2003)
  2. Was aber im weitgehend schon vertonten Text Da Pontes nicht mehr zu ändern ist, das revidiert Casanova in der von ihm nun übernommenen Inszenierung der Oper: Er wird zum Erfinder des Regietheaters. ( Quelle: Die Zeit (47/2000))
  3. Vorläufig arbeiten 100 Ingenieure in der 1997 von der Robert Bosch GmbH übernommenen Entwicklungs-und Fertigungsstätte für Funktechnologie in Berlin Spandau. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Gründe seien die von der Bahn übernommenen Schulden und der Erblastentilgungsfonds. ( Quelle: Welt 1997)
  5. Der Umsatz werde vor allem dank der von Swisscom übernommenen deutschen Debitel (Leinfelden-Echterdingen) steigen, sagte Konzernchef Jens Alder am Donnerstag in Zürich. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Die Deutsche Telekom wird am Dienstag Eckdaten zur Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr vorlegen und dabei erstmals Ergebnisse für die im Mai übernommenen US-Mobilfunk-Gesellschaften VoiceStream und Powertel ausweisen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.07.2001)
  7. Bei der Henninger-Brauerei, die von der Binding-Brauerei übernommenen wurde, verlieren weniger Beschäftigte ihren Arbeitsplatz als zunächst befürchtet worden war. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2001)
  8. Für die nicht übernommenen Mitarbeiter gibt es einen Sozialplan in Höhe von 280 000 Euro. ( Quelle: Abendblatt vom 23.12.2004)
  9. Für eine Versetzung sind die mit der Beförderung in diese Ämter verbundenen Besoldungsvorteile im allgemeinen nicht ausreichend. Den übernommenen oder neu eingestellten Richtern können Leitungsfunktionen in der Regel noch nicht übertragen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Zur Ausführung der vertragl. übernommenen Arbeiten entsandte die Streithelferin Facharbeiter und Bauleiter in das Werk S. der Bekl. Die entsandten Arbeitnehmer erhielten von der Streithelferin eine Werkzeuggrundausrüstung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)