Drittens: Aus dem bisherigen Etat für Hochschulbau sollten nur noch 20 Prozent über den Bund an überregionale Einrichtungen, 80 Prozent an die Länder gehen - der Bund bot maximal eine 50:50-Verteilung an.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.12.2004)