Die Selbstverpflichtung auf trans- und überstaatliche Normen zielte nur zu deutlich auf die Entmachtung des souveränen Staates.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2003)
Die Berufung auf eine überstaatliche, letzte und absolute Instanz in der Präambel des Grundgesetzes hat mit der Institution Kirche sehr wenig zu tun.
( Quelle: FAZ 1994)