Der Vorbehalt kann im allgemeinen aber nur für die Tarifzuwendungen angenommen werden, durch die die Leistungen der Arbeitnehmer abgegolten werden, für die die übertarifl. Zahlung erfolgt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dieser stimmte für die Angestellten der Anrechnung der übertarifl. Zulage auf die Tarifgehaltserhöhung zu, nicht aber einer Anrechnung für die Arbeiter.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es ist festgestellt, daß die Bekl. an die Arbeiter im Vier-Schicht- Betriebdrei verschiedene übertarifl. Leistungen bewirkt:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)