Im umgekehrten Fall einer unvorhersehbaren Verminderung der Betriebskosten wird der Mieter auch nicht davon ausgehen, dass die überzahlten Beträge beim Vermieter verbleiben sollen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Und diese müsse den überzahlten Betrag zurück überweisen.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2003)