„Beihilfe

  1. Nach Angaben aus Justizkreisen muß sich Margot Christa Fröhlich wegen „Beihilfe zum Mord und vorsätzlicher Zerstörung durch Sprengstoffe mit Todesfolge in Tateinheit mit einer terroristischen Aktion“ verantworten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)