„EG

  1. Die Immobilienbeschreibung klingt seltsam genug: „EG (Erdgeschoß) – Diese Wohnung ist mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht bis zum Ableben eines derzeit zwölf Jahre alten Pudels belastet.“ Und das kann dauern – denn ein Pudel wird bis zu 20 Jahren alt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)