„Office-Paket“

  1. Erwerben Sie ein sog. „Office-Paket“, also ein Software-Paket mit mehreren Vollprodukten zu verbilligtem Gesamtpreis, so ist trotz Überschreitung der 800 DM-Grenze bei höherem Kaufpreis ein sofortiger Betriebsausgabenabzug möglich." ( Quelle: Steuer 96, UB Media)