AAÜG

  1. Sie ist aber unumgänglich, falls sich der Gesetzgeber nicht selbst korrigiert und den vom Rentenstrafrecht und von den Kürzungen gemäß Paragraph 10 AAÜG Betroffenen angemessene Alterseinkünfte zubilligt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Zusammen mit dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) regelt es die Überführung ostdeutscher Renten in westdeutsches Recht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)