Sie ist aber unumgänglich, falls sich der Gesetzgeber nicht selbst korrigiert und den vom Rentenstrafrecht und von den Kürzungen gemäß Paragraph 10 AAÜG Betroffenen angemessene Alterseinkünfte zubilligt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Zusammen mit dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) regelt es die Überführung ostdeutscher Renten in westdeutsches Recht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)