ADSp

  1. Diese Rechtsfolge ergibt sich auch nicht aus § 2b S. 4 ADSp, demzufolge die ADSp u.a. nicht für Geschäfte gelten, die ausschließlich Schwer- und Großraumtransporte zum Gegenstand haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Diese Rechtsfolge ergibt sich auch nicht aus § 2b S. 4 ADSp, demzufolge die ADSp u.a. nicht für Geschäfte gelten, die ausschließlich Schwer- und Großraumtransporte zum Gegenstand haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Nach § 54a ADSp - diese Bedingungen seien dem Spediteurvertrag zugrundegelegt worden - sei die Haftung der Bekl. auf den bereits bezahlten Betrag begrenzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)