Deshalb stellt sich das Umrechnen von Fremdwährungsumsätzen des Kreditkarteninhabers in DM als eine nach § 8 AGBG nicht von der AGB-gesetzlichen Kontrolle ausgenommene unselbständige Nebenleistung zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht dar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)