AKW- Betreiber

  1. Das Interesse der AKW- Betreiber ist laut VGH "gewichtiger" als das Interesse der Klägerinnen, die Lagerung zu verhindern - zumal aufgrund politischer Entscheidungen derzeit keine Transporte in Wiederaufarbeitungsanlagen möglich seien. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Bei einer Auflösung der steuerfreien Rücklagen für den Endlagerbetrieb hätten die AKW- Betreiber die Hälfte der zurückgestellten Summe als Steuern an Bund und Länder nachzuzahlen, sagt die Mehrheit der Länder. ( Quelle: TAZ 1997)