Der Schulsenator verteidigigte erneut seine Zwangsgeldandrohung von 100.000 Mark laut ASOG, die vom Verwaltungsgericht inzwischen als nicht zulässig erklärt wurde.
( Quelle: TAZ 1992)
Der Beschluss des Landgerichts beziehe sich zwar auf das Berliner Sicherheitsgesetz ASOG.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.01.2002)
Nach dem ASOG ist es bereits jetzt möglich, zur Verhinderung sich abzeichnender Ausschreitungen Personen für einen Tag in Polizeigewahrsam zu nehmen.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)