ASOG

  1. Der Schulsenator verteidigigte erneut seine Zwangsgeldandrohung von 100.000 Mark laut ASOG, die vom Verwaltungsgericht inzwischen als nicht zulässig erklärt wurde. ( Quelle: TAZ 1992)
  2. Der Beschluss des Landgerichts beziehe sich zwar auf das Berliner Sicherheitsgesetz ASOG. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.01.2002)
  3. Nach dem ASOG ist es bereits jetzt möglich, zur Verhinderung sich abzeichnender Ausschreitungen Personen für einen Tag in Polizeigewahrsam zu nehmen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)