Kern der am Dienstag bekanntgewordenen Gesetzesinitiative ist als Ergänzung des AZR die Einrichtung einer sogenannten Warndatei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Hat ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen jeweils Jahr für Jahr am Rosenmontag ohne besondere "Verfügung" freigegeben, so kann daraus kein "Gewohnheitsrecht" entstehen (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 16/92).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (Aktenzeichen: 3 AZR 304/02).
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.09.2003)
Frauenärzte können für Schwangere auch dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn ihre Arbeit für sich genommen nicht gesundheitsgefährdend ist (Bundesarbeitsgericht, Az: 5 AZR 766/95).
( Quelle: BILD 1997)
Soweit eine Nachversicherung der Betroffenen nicht möglich ist, werden die öffentlichen Arbeitgeber die Versorgung nach diesem Richterspruch notfalls aus eigener Tasche zahlen müssen (Aktenzeichen: 3 AZR 35/92).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Baufirmen, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind, dürfen auch weiterhin untertarifliche Löhne zahlen (Bundesarbeitsgericht, Az. 5 AZR 787/94).
( Quelle: BILD 1996)
Vor dem Bundesarbeitsgericht in Kassel schlossen die Parteien am Donnerstag einen Vergleich, wonach sie sich die Kosten für das Verfahren teilen werden (AZ: 6 AZR 225/92).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Hierüber hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.12.2003 (AZ: 2 AZR 36/03) zu entscheiden.
( Quelle: Abendblatt vom 16.05.2004)
Auch das Bundesarbeitsgericht hat im letzten Jahr (Az.: 2 AZR 326/03) bestätigt, daß mangelnde Qualifikation ein Kündigungsgrund sein kann.
( Quelle: Die Welt vom 09.04.2005)
Der Arbeitgeber muß einer jungen Mutter zwölf statt acht Wochen Mutterschaftsgeld zahlen, wenn das Geburtsgewicht des Babys weniger als 2500 Gramm betrug (Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 329/96).
( Quelle: BILD 1997)