AZR

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  1. Kern der am Dienstag bekanntgewordenen Gesetzesinitiative ist als Ergänzung des AZR die Einrichtung einer sogenannten Warndatei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Hat ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen jeweils Jahr für Jahr am Rosenmontag ohne besondere "Verfügung" freigegeben, so kann daraus kein "Gewohnheitsrecht" entstehen (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 16/92). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (Aktenzeichen: 3 AZR 304/02). ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.09.2003)
  4. Frauenärzte können für Schwangere auch dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn ihre Arbeit für sich genommen nicht gesundheitsgefährdend ist (Bundesarbeitsgericht, Az: 5 AZR 766/95). ( Quelle: BILD 1997)
  5. Soweit eine Nachversicherung der Betroffenen nicht möglich ist, werden die öffentlichen Arbeitgeber die Versorgung nach diesem Richterspruch notfalls aus eigener Tasche zahlen müssen (Aktenzeichen: 3 AZR 35/92). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  6. Baufirmen, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind, dürfen auch weiterhin untertarifliche Löhne zahlen (Bundesarbeitsgericht, Az. 5 AZR 787/94). ( Quelle: BILD 1996)
  7. Vor dem Bundesarbeitsgericht in Kassel schlossen die Parteien am Donnerstag einen Vergleich, wonach sie sich die Kosten für das Verfahren teilen werden (AZ: 6 AZR 225/92). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  8. Hierüber hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.12.2003 (AZ: 2 AZR 36/03) zu entscheiden. ( Quelle: Abendblatt vom 16.05.2004)
  9. Auch das Bundesarbeitsgericht hat im letzten Jahr (Az.: 2 AZR 326/03) bestätigt, daß mangelnde Qualifikation ein Kündigungsgrund sein kann. ( Quelle: Die Welt vom 09.04.2005)
  10. Der Arbeitgeber muß einer jungen Mutter zwölf statt acht Wochen Mutterschaftsgeld zahlen, wenn das Geburtsgewicht des Babys weniger als 2500 Gramm betrug (Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 329/96). ( Quelle: BILD 1997)
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