AZR

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  1. Das Bundesarbeitsgericht belehrte ihn eines Besseren: Er hätte die Zustimmung einholen müssen (Urteil vom 18. Januar 1996, 6 AZR 314/95). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Kündigung wegen Unhöflichkeit - Vorgesetzte, die grob unkollegial und unhöflich mit ihren Mitarbeitern umgehen, müssen in extremen Fällen mit der Kündigung rechnen, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 128/95). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Eine Abmahnung ist nicht notwendig (Bundesarbeitsgericht, Az. 2 AZR 38/96). ( Quelle: BILD 1997)
  4. Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 Euro (bisher: 200 DM) dürfen nicht mit einer Rückzahlungsverpflichtung verbunden werden (AZ: 5 AZR 1250/79). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.02.2002)
  5. Dem Urteil liegt folgender Fall (Az 9 AZR 166/98) zu Grunde: Ein Angestellter eines Automobilunternehmens nahm an einer Bildungsveranstaltung in Havanna teil. ( Quelle: Brigitte)
  6. Wird die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit der Androhung einer fristlosen Kündigung erzwungen, kann er angefochten werden (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 543/95). ( Quelle: BILD 1997)
  7. Wenn nötig, muß ein anderer Mitarbeiter versetzt werden (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 9/96). ( Quelle: BILD 1997)
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