Das Bundesarbeitsgericht belehrte ihn eines Besseren: Er hätte die Zustimmung einholen müssen (Urteil vom 18. Januar 1996, 6 AZR 314/95).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Kündigung wegen Unhöflichkeit - Vorgesetzte, die grob unkollegial und unhöflich mit ihren Mitarbeitern umgehen, müssen in extremen Fällen mit der Kündigung rechnen, entschied das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 128/95).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Eine Abmahnung ist nicht notwendig (Bundesarbeitsgericht, Az. 2 AZR 38/96).
( Quelle: BILD 1997)
Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 Euro (bisher: 200 DM) dürfen nicht mit einer Rückzahlungsverpflichtung verbunden werden (AZ: 5 AZR 1250/79).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.02.2002)
Dem Urteil liegt folgender Fall (Az 9 AZR 166/98) zu Grunde: Ein Angestellter eines Automobilunternehmens nahm an einer Bildungsveranstaltung in Havanna teil.
( Quelle: Brigitte)
Wird die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit der Androhung einer fristlosen Kündigung erzwungen, kann er angefochten werden (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 543/95).
( Quelle: BILD 1997)
Wenn nötig, muß ein anderer Mitarbeiter versetzt werden (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 9/96).
( Quelle: BILD 1997)