Abfall-Entsorgungs-Zentrum

  1. Er wurde wegen angeblicher Unvereinbarkeit als faktisches Wasserschutzgebiet mit späteren Firmenplänen eines Kunststoff-Recyclings verworfen kurz nachdem der Beschluß für das Abfall-Entsorgungs-Zentrum gefaßt war. ( Quelle: TAZ 1992)