In diesem Fall hatte den Angaben zufolge die Kreisverwaltung die Abfallgebühr vom Grundstückseigentümer eingefordert - der hatte das Gelände an ein Unternehmen verpachtet, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 22.07.2005)