Sie setze nur „das vom Volk beschlossene bayerische Abfallwirtschaftsgesetz um“.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Für den Wunsch nach Eigenregie nennt Mehler zwei Gründe: Einerseits gehöre das Grundstück dem Kreis, zum anderen empfehle das Hessische Abfallwirtschaftsgesetz, die Zuständigkeit auf kommunale Ebene zu delegieren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)