Abfindungsregelungen

  1. Der Kündigungsschutz soll nur geringfügig gelockert werden: Ältere Arbeitslose sollen die Möglichkeit erhalten, schon bei Abschluss eines Arbeitsvertrages Abfindungsregelungen zu vereinbaren und im Gegenzug auf Kündigungsschutzklagen verzichten. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.04.2002)
  2. Der Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat kürzlich in der Fraktion der SPD erläutert, dass der Bestandsschutz nicht durch Abfindungsregelungen ersetzt werden solle. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.05.2003)
  3. Von der Fraktion übernahm Stoiber den Vorschlag, dass bei Neueinstellungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber feste Abfindungsregelungen statt des bisherigen Kündigungsschutzes vereinbaren können. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.03.2003)
  4. Durch Fortfall freiwerdender Stellen, Vorruhestands- und Abfindungsregelungen soll die Zahl der Mitarbeiter weiter sinken. ( Quelle: Welt 1998)
  5. Um diese zu überwinden, müsse über neue Abfindungsregelungen für Mitarbeiter in Kleinbetrieben nachgedacht werden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 09.02.2003)
  6. Darin fordern diese für Betriebe von 6 bis 20 Beschäftigten Gleitzonen beim Kündigungsschutz sowie neue Abfindungsregelungen. ( Quelle: Netzeitung vom 25.02.2003)
  7. Häufig wird bei drohenden Massenentlassungen Auffangsgesellschaften und Abfindungsregelungen vorschnell zugestimmt. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  8. Für verschiedene Einziehungsfälle können grundsätzlich unterschiedliche Abfindungsregelungen festgelegt werden (84). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)