Der Kündigungsschutz soll nur geringfügig gelockert werden: Ältere Arbeitslose sollen die Möglichkeit erhalten, schon bei Abschluss eines Arbeitsvertrages Abfindungsregelungen zu vereinbaren und im Gegenzug auf Kündigungsschutzklagen verzichten.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.04.2002)
Der Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat kürzlich in der Fraktion der SPD erläutert, dass der Bestandsschutz nicht durch Abfindungsregelungen ersetzt werden solle.
( Quelle: Die Welt Online vom 02.05.2003)
Von der Fraktion übernahm Stoiber den Vorschlag, dass bei Neueinstellungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber feste Abfindungsregelungen statt des bisherigen Kündigungsschutzes vereinbaren können.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.03.2003)
Durch Fortfall freiwerdender Stellen, Vorruhestands- und Abfindungsregelungen soll die Zahl der Mitarbeiter weiter sinken.
( Quelle: Welt 1998)
Um diese zu überwinden, müsse über neue Abfindungsregelungen für Mitarbeiter in Kleinbetrieben nachgedacht werden.
( Quelle: Tagesschau Online vom 09.02.2003)
Darin fordern diese für Betriebe von 6 bis 20 Beschäftigten Gleitzonen beim Kündigungsschutz sowie neue Abfindungsregelungen.
( Quelle: Netzeitung vom 25.02.2003)
Häufig wird bei drohenden Massenentlassungen Auffangsgesellschaften und Abfindungsregelungen vorschnell zugestimmt.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Für verschiedene Einziehungsfälle können grundsätzlich unterschiedliche Abfindungsregelungen festgelegt werden (84).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)