Abgasuntersuchung

  1. Vom nächsten Jahr an ist zudem eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Übrigens muss man keine neue Abgasuntersuchung ablegen. ( Quelle: Sat1 vom 24.11.2005)
  3. Wichtig auch: Die Haupt- und Abgasuntersuchung sollte nicht in die Ruhezeit fallen, sonst wird die Wiederzulassung umständlicher. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Weiterhin erforderlich sind die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.05.2005)