Vom nächsten Jahr an ist zudem eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Übrigens muss man keine neue Abgasuntersuchung ablegen.
( Quelle: Sat1 vom 24.11.2005)
Wichtig auch: Die Haupt- und Abgasuntersuchung sollte nicht in die Ruhezeit fallen, sonst wird die Wiederzulassung umständlicher.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Weiterhin erforderlich sind die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.05.2005)