Zudem sollen die Richter nach Auffassung der Grünen nach dem Ende des Ermittlungsverfahrens die Abgehörten unterrichten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.01.2003)
Abgehörten ist die Überwachung nur dann mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks ausgeschlossen werden kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Doch sei nicht einmal garantiert, dass die Abgehörten nach dem Abschluss der Überwachung informiert würden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.05.2003)