KOPFTUCH-URTEIL: Abgelehnte iranische Asylbewerberinnen müssen sich nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für ihre Heimreisedokumente mit Kopftuch fotografieren lassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Abgelehnte kurdische Asylbewerber müssen sich darauf einrichten, nach dem 15. März wieder in die Türkei abgeschoben zu werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Abgelehnte Asylbewerber sind in der Schweiz unerwünscht und sollen das Land verlassen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 09.06.2004)