Abgeltungssatz

  1. Der 25-prozentige Abgeltungssatz soll von den Banken und Sparkassen, die das Depot führen, direkt der Finanzverwaltung überwiesen werden, sobald die freigestellten Beträge ausgeschöpft sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.02.2003)
  2. "Mit einem moderaten Abgeltungssatz auf alle Arten von Kapitalerträgen von beispielsweise 20 Prozent würde Deutschland über ein international wettbewerbsfähiges System der Kapitalertragsbesteuerung verfügen", sagte Keitel. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.11.2005)