Abgestellt wird also auf das Gemeinschaftsverhältnis der Eigentümer untereinander, nicht das Außenverhältnis etwaiger Anspruchsgeläubiger gegen die Gemeinschaft.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Abgestellt werden die Wagen übrigens auf dem Cannstatter Wasen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)