Nichtig sind auch die Regeln der Satzung in Rickenbach, wonach die Hauseigentümer ihren Klärschlamm nur den "beauftragten" Abholern der Gemeinde übergeben müssen nach einem privatrechtlichen Vertrag.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Wie schon bei den vergangenen Geisel-Flügen wurde auch diesmal die Presse in einer Art Käfig gehalten, um den Zurückgekehrten und ihren Abholern überhaupt ein einigermaßen ungestörtes Wiedersehen zu ermöglichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)