Zwar werden "nur Labormengen verbrauchter Kernstäbe" aufbereitet, dafür aber bereits nach einer "Abkühlzeit von nur etwa 50 Stunden".
( Quelle: TAZ 1990)
So sieht der Kodex eine "Abkühlzeit" von einem Jahr für EU-Kommissare vor, in der sie nur mit Sondergenehmigung einen neuen Job antreten dürfen.
( Quelle: Die Welt vom 13.12.2005)