Je mehr der Streitgegenstand parteipolitisch gefärbt ist, um so gewichtiger werden Ablehnungsanträge.
( Quelle: FAZ 1994)
Ausgelöst wurde dies durch seine Äußerung, es mache einen Unterschied, ob Ablehnungsanträge gegen das Gericht von Pflicht- oder Vertrauensanwälten kämen.
( Quelle: ZDF Heute vom 29.04.2002)